Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur neuen einheitlichen Registrierungsnummer in Spanien (NRA)
Ab dem 1. Juli 2025 führt die spanische Regierung eine neue Registrierungsnummer für Kurzzeitvermietungen ein. Das Königliche Dekret 1312/2024 verpflichtet alle Gastgeber, die Immobilien in Spanien kurzfristig vermieten, eine Número de Registro de Alquiler (NRA) zu erhalten. Im Folgenden beantworten wir die häufigsten Fragen zu dieser wichtigen regulatorischen Änderung.
Wichtig: Dies gilt nur für Gastgeber mit Immobilien in Spanien
Wenn Sie keine Immobilien in Spanien besitzen oder verwalten, betrifft Sie diese Regelung nicht. Die NRA ist ausschließlich erforderlich für Kurzzeitvermietungen in Spanien.
Überblick über die NRA
1. Was ist das Digitale Einheitliche Portal für Vermietungen und die NRA?
Das Digitale Einheitliche Portal für Vermietungen ist eine zentralisierte Plattform des Ministeriums für Wohnen und städtische Agenda, über die Kurzzeitvermietungen in Spanien einheitlich registriert und überwacht werden. Die NRA (Número de Registro de Alquiler) ist die eindeutige Registrierungsnummer, die jede Unterkunft erhalten muss, um rechtlich auf Vermietungsplattformen angeboten zu werden. Die NRA ist nicht dasselbe wie Ihre Tourismuslizenz – es ist eine zusätzliche Nummer, die Ihre Tourismuslizenz ergänzt.
Die NRA kann bis zu 53 alphanumerische Zeichen enthalten und sieht etwa so aus: ESFCTU00004501300010949200000000000VUT-4501-232-00018
2. Was passiert, wenn meine Tourismuslizenz oder NRA abläuft, widerrufen oder gelöscht wird?
Um legal tätig zu sein, benötigt eine Immobilie sowohl eine Lizenz als auch eine NRA. Wenn eine von ihnen ungültig wird oder abläuft, muss sie erneuert werden, sonst kann die Immobilie nicht mehr online veröffentlicht werden.
Wie kann ich den Status meiner NRA überprüfen?
Um die aktuelle Gültigkeit Ihrer NRA zu überprüfen, können Sie diesen Link nutzen. Diese Plattform ermöglicht es Ihnen, den aktuellen Status Ihrer Registrierungsnummer zu überprüfen.
Kosten und Zahlungsoptionen
3. Wie viel kostet die Beantragung einer NRA?
Die Kosten für die Online-Beantragung der NRA über das Registradores-Portal betragen 27 € pro Antrag (vor Steuern oder anwendbaren Abzügen). Während des Online-Antragsverfahrens können Sie zwischen zwei Zahlungsmethoden wählen:
- Kredit- oder Debitkarte („Pago Telemático"): Die einfachste Option für die meisten Gastgeber. Sie können direkt auf der Website mit Visa oder Mastercard bezahlen.
- Prepaid-Geldbörse („Monedero Registral"): Wird häufig von Profis verwendet, die regelmäßig mit Grundbuchämtern interagieren. Diese Zahlungsmethode erfordert ein Guthaben von mindestens 150 €.
4. Ist die Gebühr von 27 € eine einmalige Zahlung oder muss ich sie jährlich zahlen?
Die Gebühr von 27 € ist eine jährliche Gebühr und muss bei der jährlichen Erneuerung der NRA gezahlt werden.
5. Muss ich für die Erneuerung meiner NRA einen neuen Antrag einreichen oder nur die Gebühr zahlen?
Die Erneuerung erfordert sowohl die Zahlung der Gebühr von 27 € als auch einen vereinfachten Erneuerungsantrag. Das Erneuerungsverfahren umfasst typischerweise die Bestätigung oder Aktualisierung vorhandener Informationen, ist aber nicht so umfangreich wie eine Erstregistrierung.
Regulierung und Geltungsbereich
6. Wer ist von dieser Regelung betroffen?
- Gastgeber (Einzelpersonen oder Unternehmen), die Kurzzeitunterkünfte in Spanien gegen Entgelt anbieten.
- Digitale Vermietungsplattformen, die in Spanien tätig sind, unabhängig davon, wo sich ihr Hauptsitz befindet.
7. Welche Arten von Immobilien sind von dieser Regelung betroffen?
Die Regelung gilt für alle Immobilien, die gewinnbringend kurzfristig vermietet werden, unabhängig davon, ob sie sich in städtischen oder ländlichen Gebieten befinden. Dies umfasst unter anderem:
- Städtische Ferienwohnungen (Viviendas de Uso Turístico, oder VUT)
- Ländliche Unterkünfte wie Casas Rurales
- Einzelne Zimmer (Habitaciones), die innerhalb eines Hauses angeboten werden
- Boote oder andere unkonventionelle Unterkünfte, wenn sie zu touristischen Zwecken vermietet werden
Wenn Ihre Immobilie an Touristen kurzfristig vermietet wird – egal ob Einzeleinheit, geteiltes Zimmer oder ländliche Unterkunft – und Sie eine gültige Tourismuslizenz haben, gilt die Regelung normalerweise, und Sie müssen eine NRA erhalten.
8. Welche Arten von Immobilien sind von dieser Regelung ausgenommen?
Die folgenden Immobilien sind ausgenommen und benötigen keine NRA:
- Immobilien, die offiziell unter Tourismusklassifikationen wie Hotels, Aparthotels, Motels, Gästehäuser, Hostels oder ähnliche registriert sind
- Campingplätze, Wohnmobilplätze oder regulierte Landhotels
- Diese fallen typischerweise unter die NACE Rev. 2 Kategorien 55.1, 55.2 oder 55.3 und unterliegen einem anderen regulatorischen Rahmen
Wenn eine Immobilie ausgenommen ist, wird das NRA-Feld ausgeblendet. Wenn das System feststellt, dass die Immobilie nicht ausgenommen ist, wird das NRA-Feld rot markiert und mit „Erforderliches Feld" gekennzeichnet.
9. Wie kann ich überprüfen, ob meine Immobilie unter diese Regelung fällt?
- Überprüfen Sie die Klassifizierung in Ihrer Tourismuslizenz, die von Ihrer regionalen Tourismusbehörde ausgestellt wurde.
- Wenn sie als Hotel, Hostel, Campingplatz oder eine andere offizielle Tourismuseinrichtung (nicht eine „Vivienda de Uso Turístico") aufgelistet ist, sind Sie wahrscheinlich ausgenommen.
- Sie können dies auch überprüfen durch:
- Überprüfung Ihres Eintrags in Ihrem regionalen Tourismusregister, oder
- Kontaktieren Sie Ihre lokale oder regionale Tourismusbehörde zur Bestätigung.
10. Benötige ich eine NRA, wenn ich meine Immobilie nur wenige Monate pro Jahr vermiete?
Ja. Die Häufigkeit der Vermietung ist nicht entscheidend – entscheidend ist, wie die Immobilie genutzt wird. Wenn Sie sie aus finanziellem Grund vermieten, auch nur für einige Wochen oder Monate pro Jahr, müssen Sie sich registrieren und eine NRA erhalten.
11. Benötige ich zwei NRAs, wenn ich sowohl Kurz- als auch Langzeitaufenthalte anbiete?
Nein. Wenn die Vermietung als Kurzzeitunterkunft gegen Entgelt angeboten wird, benötigen Sie unabhängig von der Aufenthaltsdauer nur eine NRA pro Einheit.
Zeitpläne und Fristen
12. Wann tritt das Gesetz in Kraft und was ist die Frist?
Die Regelung trat am 2. Januar 2025 in Kraft. Es gibt eine Schonfrist bis zum 1. Juli 2025.
- Vor diesem Datum müssen alle Gastgeber eine NRA erhalten und diese an die Plattformen mitgeteilt haben.
Pflichten und Anforderungen
13. Was sind die Hauptpflichten für Gastgeber?
- Erhalten Sie eine Kurzzeitvermietungs-Registrierungsnummer (NRA) für jede angebotene Einheit.
- Halten Sie Ihre Informationen aktuell: Wenn Sie die Kapazität, den Eigentümer oder andere Merkmale ändern, müssen Sie dies melden.
- Reagieren Sie auf Behörden bezüglich Inspektionen oder Informationsanfragen.
- Geben Sie die NRA auf jeder Plattform an, auf der Ihre Immobilie aufgelistet ist. Andernfalls kann die Plattform Ihre Anzeige nicht aktiv halten.
NRA-Beantragung
14. Wie erhalte ich eine Kurzzeitvermietungs-Registrierungsnummer (NRA)?
Den detaillierten Prozess finden Sie in diesem Video (auf Spanisch) oder diesem PDF (auch auf Spanisch). Befolgen Sie diesen Artikel für vollständige Anweisungen.
15. Kann der NRA-Antrag persönlich eingereicht werden, oder muss er online erfolgen?
Der Antrag kann elektronisch über Sede Registradores oder persönlich beim „Registro de la Propiedad" oder dem entsprechenden Büro für „Bienes Muebles" eingereicht werden.
Identifikationsnummern
16. Wo finde ich meinen Eindeutigen Grundbuchcode („Código Registral Único" CRU)?
Der CRU ist ein 18-stelliger numerischer Code, den Sie finden können:
- Im Grundbuchauszug („Nota Simple") vom Grundbuchamt. Wenn Sie ihn nicht haben, können Sie ihn online beim Verband der Grundbuchbeamten anfordern: https://sede.registradores.org
- In Ihrer Immobilienurkunde
- In Ihrer Grundsteuerrechnung oder Quittung („Impuesto sobre Bienes Inmuebles" oder IBI)
In einigen Fällen kann Ihr CRU auch als „Identificador Único Registral" (IUR) oder „Identificador Único de Finca Registral" (IDUFIR) erscheinen.
Ihr CRU ist nicht dasselbe wie eine Grundstücksreferenz oder Lizenznummer – es ist eine andere, separate Nummer.
Der CRU (Código Registral Único) ist eine Immobilienkennung, die vom spanischen Grundbuchamt ausgegeben wird und typischerweise während des Antragsprozesses zur Erlangung der NRA (Número de Registro de Alquiler) erforderlich ist.
Die NRA ist die offizielle Vermietungs-Registrierungsnummer, die über das nationale System zuge
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