Auf den Kanarischen Inseln werden neue Vorschriften für Ferienwohnungen eingeführt, um sicherzustellen, dass die Vermietung von Kurzzeitunterkünften sicher, verantwortungsvoll und gemeinschaftsfreundlich ist. Bei Holidu unterstützen wir Sie bei jedem Schritt – unser lokales Team in Spanien verfolgt diese behördlichen Änderungen genau, damit Sie das nicht tun müssen.
Nachfolgend finden Sie wichtige Informationen und häufig gestellte Fragen, die Ihnen helfen, sich auf die anstehenden Änderungen vorzubereiten.
1. Wann tritt das neue Gesetz in Kraft?
Es gibt noch kein genaues Datum. Das Gesetz soll zwischen April und Mai 2025 veröffentlicht werden. Nach der Veröffentlichung wird eine Anpassungsfrist für Gastgeber festgelegt.
2. Gibt es einen Entwurf des Gesetzes zur Einsicht?
Ja, Sie können den aktuellen Gesetzesentwurf einsehen. Der Entwurf ist über die offizielle Webseite des Parlaments der Kanarischen Inseln verfügbar und enthält alle geplanten Anforderungen für Ferienwohnungsvermieter.
3. Ist es jetzt bereits erforderlich, eine Lizenz zu erhalten?
Nein, nicht yet. Derzeit gibt es keine Strafen für das Fehlen einer Lizenz, und Sie können nicht angezeigt werden, wenn Sie keine haben. Sobald das Gesetz in Kraft tritt, wird die Lizenz jedoch erforderlich sein, um den Betrieb fortzusetzen. Deshalb haben wir die wichtigsten Informationen zusammengestellt, damit Sie Ihre Lizenzen rechtzeitig verwalten können.
4. Ist eine Ferienwohnungslizenz (VV) für die Gästeregistrierung erforderlich?
Nein, eine VV-Lizenz ist nicht erforderlich für die Gästeregistrierung. Die Registrierung von Gästen ist ein separater Prozess und wird unabhängig von der VV-Lizenz durchgeführt.
5. Welche Gemeinden haben längere Bearbeitungszeiten für Lizenzanträge?
Einige Gemeinden haben längere Bearbeitungszeiten aufgrund hoher Antragsvolumina und begrenzter Verwaltungskapazität:
- Lanzarote: Playa Blanca, Teguise
- Teneriffa: Arona (etwa ein Monat), Güímar, Candelaria, El Rosario, Garachico, Puerto de la Cruz
- Gran Canaria: Agaete, Agüimes
- La Palma: Die gesamte Insel hat neue VV-Anträge ausgesetzt, da der Cabildo (die für diese Genehmigungen zuständige Behörde) derzeit nicht auf Anträge antwortet
6. Wann wird die Gästeregistrierung in SES und in der Ventanilla Única erforderlich?
Die Gästeregistrierung in SES ist bereits erforderlich. Die Ventanilla Única (Einheitliche Annahmestelle) wird ab Juli verbindlich sein. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Standardisierung der Verwaltungsprozesse auf den Kanarischen Inseln.
7. Wie wird die verantwortliche Erklärung für die Ferienwohnungslizenz (VV) eingereicht?
Die verantwortliche Erklärung wird online über die Website der Regierung der Kanarischen Inseln eingereicht. Ein digitales Zertifikat ist erforderlich. Falls Sie den Prozess nicht selbst durchführen können, kann Ihr Berater ihn in Ihrem Namen durchführen.
Der Prozess ist kostenlos. Nach Einreichung überprüft die zuständige Behörde (entweder das örtliche Rathaus oder der Cabildo, abhängig von der Gemeinde) den Fall und antwortet. Wenn der Prozess abgeschlossen ist, erhalten Sie per E-Mail ein Dokument mit Ihrer Signaturnummer.
Möchten Sie uns kontaktieren?
Wir sind hier, um zu helfen. Sie können uns direkt kontaktieren, wenn Sie Hilfe benötigen oder Fragen haben.
Kontaktieren Sie uns