Vorbereitung auf die neuen Vorschriften für Ferienvermietungen auf den Kanarischen Inseln
Was Gastgeber wissen müssen, um konform zu bleiben
Die Kanarischen Inseln befinden sich im Prozess der Einführung eines neuen regulatorischen Rahmens für Viviendas Vacacionales (VV), also Ferienvermietungen. Diese neuen Regeln zielen darauf ab, ein besseres Gleichgewicht zwischen Tourismus und den Wohnbedürfnissen der ansässigen Bevölkerung zu schaffen. Während viele der Einzelheiten noch finalisiert werden, ist es wichtig, dass aktuelle und potenzielle Gastgeber verstehen, was auf sie zukommt und wie sie sich vorbereiten können, wenn das Gesetz in vollem Umfang in Kraft tritt.
Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen und Überlegungen:
1. Größere Rolle der Kommunen (Ayuntamientos)
Die Kommunen werden bald die Befugnis haben, zu bestimmen, welche Gebiete für Ferienvermietungen geeignet sind. Das Ziel ist es:
- Übertourismus in hochdichten Zonen zu verhindern.
- Sicherzustellen, dass ausreichend langfristiger Wohnraum für die Bewohner verfügbar ist.
Hinweis: Diese Zonen wurden noch nicht definiert, also bleiben Sie dran für Updates von Ihrer Gemeinde.
2. Begrenzungen für den Bau von Ferienvermietungen
Neubauten werden strengeren Begrenzungen unterliegen:
- Maximal 10 % der neuen Gebäude dürfen für Ferienvermietungen genutzt werden.
- Es ist noch unklar, ob dafür eine spezielle Genehmigung erforderlich ist oder ob dies an die Regel zur Mindestalter des Eigentums (10 Jahre) gekoppelt wird.
Es wird auch:
- Strengere Einschränkungen für "Grüne Inseln" – obwohl noch nicht bestätigt ist, welche Inseln unter diese Kategorie fallen werden.
3. Vorabgenehmigungen erforderlich
Vor der Betriebsaufnahme müssen alle neuen Ferienvermietungen Folgendes haben:
- Genehmigung des zuständigen Insel-Cabildo.
- Einhaltung der bevorstehenden Inspektionspläne.
4. Geschützte Flächen tabu
Immobilien, die sich in den folgenden Bereichen befinden, werden nicht für die Nutzung als Ferienvermietung in Frage kommen:
- Nationalparks
- Naturschutzgebiete
- Gebiete von hohem ökologischen Wert
Hinweis: Bestehende Ferienvermietungen in diesen Bereichen sind von dem neuen Verbot nicht betroffen.
5. Neue Nachhaltigkeits- & Qualitätsstandards
Um die allgemeine Qualität und Umweltverantwortung von Ferienvermietungen zu erhöhen, werden neue Anforderungen erwartet, darunter:
- Mindestfläche von 35 m².
- Zugänglichkeit für Menschen mit eingeschränkter Mobilität (wird noch definiert und könnte komplexe Änderungen erfordern).
- Eine endgültige Liste der Nachhaltigkeits- und Qualitätsstandards steht noch zur Genehmigung aus.
6. Regeln für bestehende Ferienvermietungen
Wenn Sie bereits eine Ferienvermietung betreiben:
- Sie können dies unbefristet fortsetzen
- Ihre Lizenz kann jedoch nicht übertragen werden, wenn die Immobilie verkauft wird – sie gehört Ihnen, nicht der Immobilie.
(Im Gegensatz zu den Balearischen Inseln, wo Lizenzen an die Immobilie selbst gebunden sind.)
Für Immobilienverwalter:
- Sie können bestehende VVs für 5 Jahre weiter verwalten, oder bis zu 10 Jahre, wenn Ihre Betriebe den bevorstehenden Vorschriften entsprechen - Dieser Punkt ist noch in Diskussion und könnte sich ändern.
7. Anforderungen für neue Ferienvermietungen
Diejenigen, die eine neue Ferienvermietung eröffnen möchten, sollten sich der folgenden erwarteten Anforderungen bewusst sein:
- Mindestalter von 10 Jahren für das Gebäude (unter Diskussion).
- Kommunale Genehmigung von der lokalen Gemeinde (Ayuntamiento).
- Vollständige Einhaltung aller neuen Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltvorschriften.
- Keine Lage in geschützten oder eingeschränkten Gebieten.
Fazit: Proaktiv bleiben
Während viele Elemente der neuen Regelung noch verfeinert werden, werden Gastgeber und Verwalter ermutigt, ihre Immobilien und Betriebe zu überprüfen, um die bevorstehenden Änderungen zu antizipieren.
Bleiben Sie in Kontakt mit den lokalen Behörden und Branchenupdates – informiert und vorbereitet zu sein, wird Ihnen helfen, weiterhin reibungslos und legal zu operieren.
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